Für Wohnungssuchende
Die Vermittlung einer möblierten Wohnung durch agent home ist für den Mieter provisionsfrei.
Der Mieter erhält von agent home telefonisch oder per E-Mail Wohnungsangebote. Sollte dem Mieter ein angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies umgehend an agent home mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.
Der Mieter darf Mietangebote, die er von agent home erhalten hat, nicht an Dritte weitergeben. Die Mietangebote sind nur für den Mietinteressenten bestimmt. Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber agent home ggf. auf Schadensersatz (falls agent home die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermieten kann).
Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter. agent home ist ausschließlich Vermittler und haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.
a. Der Mieter verpflichtet sich, die Anmeldung seiner Wohnungssuche wahrheitsgemäß auszufüllen.
b. Bei Abschluss eines Mietvertrags über eine möblierte Wohnung, die von agent home mündlich oder schriftlich angeboten wurde, hat der Mieter diese Information spätestens innerhalb 24 Stunden an agent home mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
c. Bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus, einmalig oder mehrfach, hat der Mieter dies unverzüglich und vorab agent home mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten, die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt werden, von agent home an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Prüfung übermittelt werden können, um Auskünfte über ihn zu erhalten. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Unabhängig davon wird agent home für den Vermieter der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Der Auftraggeber kann bei agent home jederzeit Auskunft darüber erhalten, an welche Auskunftei welche Daten über ihn übermittelt wurden. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält folgende Website: www.schufa.de
Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.agenthome.de/datenschutz